Umsatzsteuer - Liquidität verbessert sich
Eine erhebliche Erleichterung für kleine und mittlere Betriebe ist die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer von bislang 250 000 Euro Jahresumsatz in den alten Bundesländern auf nunmehr bundeseinheitlich 500 000 Euro. Die Neuregelung ist seit 1. Juli 2009 in Kraft und gilt zunächst bis 31. Dezember 2011. Betriebe, die davon profitieren, müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihr Auftraggeber die Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Die Vorsteuer für bezogene Leistungen können sich die Unternehmer jedoch sofort erstatten lassen. Angesichts von 19 % Umsatzsteuer und schlechter Zahlungsmoral bedeutet das eine erhebliche Verbesserung der Liquidität.
Artikel: mikado






